Als Konsequenz des Amoklaufs von Winnenden hat der Gesetzgeber das Waffenrecht Ende Juli verschärft. Die Behörde darf und soll nun – auch unangemeldet – die Aufbewahrung von Waffen kontrollieren. Auch die Regelungen für das Schießen von Minderjährigen auf Schießstätten wurden verschärft. Viele Waffen wurden bereits freiwillig bei den Waffenbehörden abgegeben.
Der Druck auf den Gesetzgeber war nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden und Waiblingen groß: Durch eine Verschärfung des Waffenrechts sollen ähnliche Verbrechen verhindert oder zumindest erschwert werden. Weil die Tat mit einer legalen aber nicht ordnungsgemäß verschlossenen Waffen verübt worden war, zielt das neue Waffenrecht insbesondere auf die Aufbewahrung von Waffen. Die Behörde soll vor Ort kontrollieren, ob die Waffenbesitzer ihre Waffen ordnungsgemäß verwahren.
„Sowohl Waffen als auch Munition müssen in einem verschlossenen Sicherheitsschrank verwahrt werden. Nur der Waffenbesitzer selbst darf den Aufbewahrungsort des Schlüssels oder den Zahlencode des Schlosses kennen“ erklärt Wolf-Dietmar Kühn, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung bei der Stadt Pforzheim. Die technischen Anforderungen an den Waffenschrank hängen von Art und Anzahl der Waffen und der aufbewahrten Munition ab. Bisher wurde der Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung nur bei Erstanträgen gefordert, z.B. durch den Kaufbeleg eines Waffenschrankes. Künftig werden die Ordnungsämter zusätzlich vor Ort die Aufbewahrung prüfen. Dazu werden auch unangemeldete Hausbesuche erfolgen. Die Waffenbehörden haben darüber hinaus bereits begonnen, sämtliche Waffenbesitzer anzuschreiben, um von ihnen den Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Waffen zu fordern.
Andreas Kraus, Leiter des Ordnungsamtes beim Landratsamt Enzkreis berichtet, dass in den vergangenen Monaten zahlreiche Waffenbesitzer ihre Waffen freiwillig abgegeben haben. „Zum Beispiel weil sie kein eigenes waffenrechtliches Bedürfnis zum Waffenbesitz mehr haben oder weil ihnen die Anschaffung eines geeigneten Sicherheitsschrankes zu teuer war. Manche möchten auch einfach keine Waffen mehr im Haus haben“ so Kraus. Zum Teil handelt es sich auch um Erben von Waffen, die nach neuer Rechtslage die Waffen mit einem Blockiersystem nachrüsten und ebenfalls in einem Sicherheitsschrank aufbewahren müssten.
Sowohl die Stadt als auch das Landratsamt Enzkreis bieten solchen Personen deshalb an, die freiwillige Abgabe von Waffen und die Austragung aus der Waffenbesitzkarte kostenlos abzuwickeln. Dieses Angebot gilt ausdrücklich auch für bisher nicht gemeldete Waffen. Das Ende Juli in Kraft getretene neue Waffenrecht bietet eine Amnestieregelung für illegale Waffen und Munition an, wenn diese bis spätestens 31.12.09 abgegeben werden.
Bei der Abgabe von Waffen sollte man sich aber unbedingt über die Transportbedingungen informieren, erklärt Robert Zech, der beim Landratsamt den Bereich Waffenrecht leitet. Denn an den Transport stellt das Waffenrecht hohe Sicherheitsanforderungen. Nur der Erlaubnisinhaber oder ein Berechtigter im Sinne des Waffengesetzes darf die Waffen zur Behörde transportieren. Außerdem müssen sich die Waffen dabei in einem abgeschlossenen Behältnis befinden.
Erben von Waffen, die kein Bedürfnis zum Waffenbesitz geltend machen können, müssen jetzt die Waffen von einem Fachbetrieb mit einer Blockiereinrichtung versehen lassen und zusätzlich sicher aufbewahren. Alternativ können sie die Waffe an eine berechtigte Person abgeben.
Karin Castel, Leiterin der Waffenbehörde bei der Stadt, weist darauf hin, dass Sportschützen, die mehr als drei halbautomatische Langwaffen oder mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen haben wollen, künftig über ihren Schießsportverband nachweisen müssen, dass sie die Waffen benötigen und dass sie regelmäßig an entsprechenden Wettkämpfen teilgenommen haben.
Für Minderjährige, die bisher unter Aufsicht auf Schießstätten schießen durften, hebt das neue Waffenrecht die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahren an. Außerdem werden für sie nur noch kleinkalibrige Waffen erlaubt.
Fragen zum neuen Waffenrecht und zur freiwilligen Waffenabgabe beantworten beim Landratsamt Frau Röhrich (Tel. 07231 308-9433) und bei der Stadt Pforzheim Frau Haitz (Tel. 07231 39-3151) und Frau Lauser (Tel. 07231 39-2503).