Zum Inhalt springen

VHS und JMS sollen zusammenlegt werden

OB Boch: „Wirtschaftlich gesunde und zukunftsfähige Konstellation schaffen.“

Die Volkshochschule Pforzheim-Enkreis (VHS) und die Jugendmusikschule Pforzheim (JMS) sollen zusammenlegt werden. Die Stadt Pforzheim legt dem Gemeinderat für die Sitzung im Juni eine Vorlage mit einem Grundsatzbeschluss vor, mit der die beiden Einrichtungen im Hinblick auf ihr künftiges Angebot, die finanzielle Ausstattung und die Nutzung der bestehenden Räumlichkeiten optimieren und sichern will. „Die Volkshochschule Pforzheim Enzkreis und die Jugendmusikschule Pforzheim sind wesentliche Eckpfeiler der kulturellen Bildung in Pforzheim. Durch die Zusammenlegung wollen wir eine wirtschaftlich gesunde und personell und inhaltlich zukunftsfähige Konstellation schaffen“, so Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch. Der Kreistag wird sich in seiner nächsten Sitzungsrunde ebenfalls mit dem Thema beschäftigen.

Pforzheim und der Enzkreis bekennen sich damit zum Erhalt und zur Stärkung beider Einrichtungen, die durch ihr Angebotsportfolio in besonderem Maß in das soziale Gefüge der Stadt und des Enzkreises hineinwirken. Die neue Einrichtung soll mehr denn je mit der Bildungslandschaft Pforzheim-Enzkreis verzahnt werden. Die kommunale Mitfinanzierung sichert die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen. Ziel ist die Sicherung und Optimierung der Angebote. „Für die Jugendmusikschule bestehen im Zusammenschluss mit der VHS Potentiale, die die Wirtschaftlichkeit der Einrichtung deutlich stabilisieren werden“, führt Boch weiter aus. „Ergänzend zur Finanzierung der VHS übernimmt die Stadt die Finanzierung der Sparte Jugendmusikschule, der Enzkreis hält seine jährlichen Zuschüsse zur JMS aufrecht. Eine zusätzliche finanzielle Belastung durch den Zusammenschluss entsteht der VHS nicht“, betont der Vorsitzende des VHS-Aufsichtsrats, Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher. Vielmehr gehe die Stadt Pforzheim mittelfristig von einem finanziellen Vorteil durch die Zusammenlegung aus. Die kommenden Monate sollen in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen und den Personalvertretungen dazu genutzt werden, die offenen Fragestellungen abzuarbeiten.

Die Stadt Pforzheim strebt zunächst die formale Zusammenführung an, die zunächst die Trägerschaft regelt, Verwaltung und Finanzen vereint. Beide Institutionen bleiben zunächst weitgehend autonom: Die Jugendmusikschule verbleibt an der Deimlingstraße 12, der Musikunterricht findet weiterhin in den dortigen Unterrichtsräumen und an den Kooperationsschulen und -institutionen statt.

Neben der Sicherung soll die Zusammenlegung den Betrieb und die Angebote von JMS und VHS optimieren und attraktiver machen. Für die Jugendmusikschule besteht über die VHS die Möglichkeit, deutlich mehr potentielle Kundinnen und Kunden insbesondere im Erwachsenenbereich anzusprechen. Erwachsenenmusik ist als Segment in der Jugendmusikschule deutlich unterrepräsentiert, gleichzeitig fehlt ein entsprechendes Angebot bei der Volkshochschule bislang. Ein weiterer großer Vorteil liegt in der verbesserten Nutzung der Räumlichkeiten. Die Jugendmusikschule verfügt im Gebäude der Stadtbibliothek in der Deimlingstraße 12 über moderne und attraktive Unterrichtsräume unterschiedlicher Größe, die regelmäßig erst ab dem frühen Nachmittag beginnenden genutzt werden. Eine gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten gewinnt attraktive Unterrichtsräume hinzu und verringert gleichzeitig externe Anmietungen durch die VHS.

Durch eine gemeinsame Geschäftsführung sollen die Entwicklungen künftig optimal aufeinander abgestimmt und ausgerichtet werden. Perspektivisch sollen und werden die Einrichtungen und die Verwaltungen zusammenwachsen, sich verflechten und ineinander aufgehen. „Ich möchte hier aber gleich vorab etwaige Ängste nehmen: Alle Beschäftigten der Jugendmusikschule und der Volkshochschule sind gesichert und behalten auch nach der Zusammenlegung ihre bisherigen Rechte und Pflichten aus ihren Arbeitsverträgen“, betont Büscher.

Der Auftrag an die Geschäftsführung der neuen VHS mit Jugendmusikschule wird lauten, im Laufe des Jahres 2022 ein Konzept für den gemeinsamen Betrieb vorzulegen. Das Jahr 2021 dient der Vorbereitung der Zusammenlegung und soll beiden Einrichtungen ausreichend Zeit geben, in ihren Gesellschaften die notwendigen Maßnahmen zu treffen.