Zum Inhalt springen

OB Peter Boch fordert erneut harten Lock-Down – Vorschlag für einen Maßnahmenkatalog

Drei Tage nachdem die Stadt Pforzheim eine Allgemeinverfügung mit verschärfenden Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, betont Oberbürgermeister Peter Boch, dass die Maßnahmen „erforderlich und sinnvoll“ gewesen sind. „Ob sie jedoch letztendlich ausreichen, um die Infektionszahlen nachhaltig unter den Zielwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz senken können, erscheint mir zumindest fraglich“, so der Rathauschef. Er fordere daher eine „harte Bremse“ spätestens nach den Weihnachtstagen. Mittlerweile mehren sich bundes- und landesweit die Stimmen, die einen erneuten harten Lockdown fordern. „Auch ich sehe darin das einzig wirklich effektive Mittel, wenngleich die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft natürlich erheblich wären“, so der der Rathauschef weiter. „Ehrlicherweise müsste dieser harte Lockdown landesweit so schnell wie möglich kommen, aber spätestens nach den Weihnachtsfeiertagen.“ Die Infektionszahlen hätten mit einer Inzidenz über 300 ein sehr kritisches Niveau erreicht, insbesondere für den medizinischen Bereich. „Das bereitet mir allergrößte Sorgen“, so Peter Boch. „Wir müssen weiterhin die Leistungsfähigkeit unserer Kliniken gewährleisten können.“ 

Der OB fährt fort: „Wir sind in einer ausgesprochen ernsten Lage und werden um weitere schmerzhafte Schritte nicht herumkommen.“ Das wiederum bedeute, wie schon im Frühjahr alle Register zu ziehen, die zur Verfügung stünden. „Je schneller wir uns bundes- oder landesweit darauf verständigen können, desto besser.“ Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat in einer Pressekonferenz mittlerweile weitere Verschärfungen angekündigt.

Auch aus diesem Grund hat der Oberbürgermeister einen Vorschlag mit mehreren Maßnahmen an den Baden-Württembergischen Städtetag versandt. Hintergrund ist, dass der Erlass des Landes Baden Württemberg für Kreise, die über einer 7-Tages-Inzidenz von 200 liegen, nach Informationen des Baden-württembergischen Städtetags durch eine Rechtsverordnung ersetzt werden soll. Der Städtetag hat die Kommunen daher aufgefordert Vorschläge zu machen, was in diese Rechtsverordnung noch aufgenommen werden soll. „Die Forderung des Städtetages eine Regelung per Rechtsverordnung folgen zu lassen, begrüße ich sehr“, sagt Oberbürgermeister Peter Boch. 

Die Vorschläge der Stadt im Einzelnen:

  1. Einführung von „Besuchskorridoren“ für Heime/Krankenhäuser. Die Zeitfenster erleichtern den Heimen, personell die Testerfordernisse der Besucher zu erfüllen und reduzieren ggf. etwas das Besuchsaufkommen insgesamt. Die Zeitbeschränkungen (z.B. Untergrenze 2 h, Obergrenze 4 h) sollten in die Regelungskompetenz der Heime gestellt werden (Abstimmung auf personelle Möglichkeiten). Anmerkung: die Einführung wurde bereits von einigen Heimen ausdrücklich gewünscht, scheitert aber aktuell an rechtlichen Möglichkeiten.
  2. Reduzierung der täglichen Besucher in Heimen/Krankenhäusern auf 1 statt 2
  3. Aufnahme eines Alkoholausschankverbots (Bsp. Allgemeinverfügung PF-Enzkreis: 17 – 6 h des Folgetags)
  4. Regelmäßige Testpflicht für Beschäftigte in Heimen/Krankenhäuser
  5. Verschärfung der Regelungen für Gottesdienste (Verbot des Singens der Gemeinde)
  6. Einschränkungen von Versammlungen (bspw. nur noch stationär/keine Aufzüge, generelle Maskenpflicht, Beschränkung der Personenzahl)

Darüber hinaus sieht die Stadt Pforzheim im Bereich der Schulen weiteren Handlungsbedarf: Hier sollte der Wechselunterricht flächendeckend ab Klasse 8 erfolgen, wobei den Schulen dessen Ausgestaltung freigestellt sein soll. Das heißt in erster Linie, dass auch die Abschlussklassen einbezogen werden können, sofern dies seitens der Schulleitung für vertretbar gehalten wird. Außerdem plädiert die Stadt für entzerrende Maßnahmen bei den beruflichen Schulen (Wechsel von Unterricht und Arbeit in sensiblen Bereichen soll vermieden werden).

Grundsätzlich begrüßen Oberbürgermeister Boch und Bürgermeister Frank Fillbrunn, dass nun die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen vorliegt. Dort heißt es u.a., dass allgemein bildende und berufliche Schulen „vorübergehend ab der Klassenstufe 8 die Klassen oder Lerngruppen teilen und einen Wechselbetrieb von Präsenzunterricht und Fernunterricht vornehmen können, um im Präsenzunterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den und zwischen den Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten“. „Können“ und nicht „müssen“ lautet jedoch die Formulierung in der Landesverordnung. Der OB und der Schuldezernent sind aber davon überzeugt, dass es nötig ist, diese Unterrichtsform im Stadtkreis Pforzheim mit seinen hohen Inzidenzzahlen umzusetzen. Daher haben sie sich in einem Brief an alle Schulleitungen gewandt und appellieren darin, von der Möglichkeit des Wechselunterrichts Gebrauch zu machen. Auch das Gesundheitsamt hat sich in der letzten Verwaltungsstabsitzung klar für diese Maßnahme ausgesprochen.