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Neuer Mietspiegel für Pforzheim liegt vor

Die Mieten in Pforzheim sind in den vergangenen beiden Jahren um 5,6 Prozent bzw. durchschnittlich um 2,8 Prozent pro Jahr gestiegen.

Dies geht aus dem neuen Mietspiegel hervor, den die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim erstellt hat und ab 1. April gültig ist.

Neues Mietniveau

Die Mieten in Pforzheim sind in den letzten beiden Jahren mitunter stark gestiegen. Über alle Baualtersklassen hinweg beträgt die durchschnittliche Nettokaltmiete 7,51 Euro je Quadratmeter. Besonders vom Anstieg betroffen waren die älteren Baualtersklassen, die das preisgünstigere Segment des freien Wohnungsmarkts umfassen. Dagegen fallen die Anstiege in der Baualtersklasse der 1990er Jahre und für Wohnungen, die zwischen 2000 und 2010 gebaut wurden, mit 4,8 Prozent bzw. 4,3 Prozent eher moderat aus. Die durchschnittlichen Mieten liegen je nach Baualtersklasse zwischen 6,75 Euro in der Baualtersklasse vor 1948 und 9,26 Euro für Wohnungen ab 2010.

Repräsentative Befragung

Für den Mietspiegel 2020 wurden im Oktober 2020 insgesamt 15.000 Pforzheimer Haushalte angeschrieben. Dabei wurde die Stichprobe proportional zu den Haushaltszahlen auf die 15 Pforzheimer Stadtteile verteilt. Neben dem Zurückschicken des ausgefüllten Papierfragebogens per Post gab es erstmals auch die Möglichkeit, den Fragebogen online auszufüllen. Um eine breitere Datenbasis zu gewährleisten, wurden zudem auch Daten von größeren Wohnungsbaugesellschaften gemäß ihres Anteils am Wohnungsmarkt verarbeitet. Insgesamt wurden Angaben von über 1.600 Mietwohnungen ausgewertet.

Relevante Wohnungen für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nur Wohnungen des freien Wohnungsmarkts als „mietspiegelrelevant“ berücksichtigt werden. Nicht zum freien Wohnungsmarkt zählen beispielsweise Wohnungen, die von Freunden und Verwandten vergünstigt angemietet wurden, Werks- oder Dienstwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Sozialwohnungen. In die Mietspiegelauswertung dürfen zudem nur Mietverhältnisse einfließen, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte. Dies entspricht der neuen Rechtslage, wodurch sich gegenüber dem letzten Mietspiegel das Zeitfenster von vier auf sechs Jahre vergrößert hat.

Erwerb des Mietspiegels

Der Mietspiegel ist gegen eine Schutzgebühr von acht Euro je Exemplar erhältlich und kann bei folgenden Verkaufsstellen erworben werden: Bürgercentrum im Alten Rathaus, Pforte im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Ortsverwaltungen Würm, Hohenwart, Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen, Tourist-Information, Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim sowie Mieterverein Pforzheim und Enzkreis. Außerdem bietet die Stadtverwaltung an, den Mietspiegel zuzusenden. Hierfür werden zusätzlich drei Euro für Bearbeitung und Versand berechnet. Zum Online-Bestellformular gelangen Interessierte über diesen Link: www.pforzheim.de/msp 

Qualifizierter Mietspiegel und Gültigkeit

Da der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und durch die Vertreter des Haus- und Grundbesitzervereins Pforzheim e. V. sowie des Mietervereins Pforzheim und Enzkreis e. V. anerkannt wurde, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Mietspiegel 2020 ist ab dem 1. April 2021 gültig.