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Kostenübernahme vom Land für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unzureichend

Die Landesregierung hat der Stadt Pforzheim mitgeteilt, sich an den Kosten für Leistungen an Flüchtlinge zu beteiligen. Für die Leistungsaufwendungen für Flüchtlinge außerhalb der vorläufigen Unterbringung hat die Stadt Pforzheim vom Land für das Jahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 1.879.000 Euro erhalten; die Aufwendungen lagen insgesamt bei rund 3,5 Mio. Euro.

Das Land hat sich erstmals für das Jahr 2017 und seither regelmäßig an den Aufwendungen für Flüchtlinge beteiligt, die außerhalb der vorläufigen Unterbringung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind. „Für die Stadt Pforzheim ist die Beteiligung des Landes an den Kosten sehr wichtig“ betont Bürgermeister Frank Fillbrunn. „Allerdings deckt die Landesbeteiligung für das Jahr 2020 nur etwas mehr als die Hälfte der entsprechenden Aufwendungen ab. Damit ist ein Millionenbetrag weiterhin durch die Stadt Pforzheim selbst zu stemmen“, so Fillbrunn.

Landesbeteiligung nicht mehr auskömmlich

Während im Jahr 2017 die Kostenerstattung durch das Land mit 972.000 Euro noch fast auskömmlich war, lag die Erstattungsquote im Jahr 2018 bei unter 50 Prozent. Im Jahr 2019 lag sie bei ca. 68 Prozent und nun für das Jahr 2020 bei ca. 54 Prozent der Kosten für die Stadt Pforzheim.

Kosten steigen weiter

Die Kosten der Stadt steigen seit 2017 erheblich an. Insgesamt haben sich der Aufwand der Stadt Pforzheim und der Kostenersatz durch das Land im Bereich der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz außerhalb der vorläufigen Unterbringung wie folgt entwickelt (ca.-Angaben):

 

2017

2018

2019

2020

2021

Aufwand

1,1 Mio. €

2,1 Mio. €

2,8 Mio. €

3,5 Mio. €

3,6 Mio. €*

Kostenersatz Land

1 Mio. €

1 Mio. €

1,9 Mio. €

1,9 Mio. €

?

Kostentragung Stadt

0,1 Mio. €

1,1 Mio. €

0,9 Mio. €

1,6 Mio. €

?

                                                                                                                                                                                                                                                                                  * Planansatz

„Da die Fallzahlen und damit auch die Aufwendungen auf einem hohen Niveau bleiben und sogar leicht ansteigen, benötigen wir dringend eine verlässliche und deutlich höhere Unterstützung durch das Land“ appelliert Bürgermeister Frank Fillbrunn.

 

Hintergrund zu den steigenden Aufwendungen

In den Jahren 2015 und 2016 wurde der Stadt Pforzheim eine sehr hohe Anzahl an Flüchtlingen zunächst in die vorläufige Unterbringung zugewiesen. Da diese Unterbringung bis zum Abschluss des Asylverfahrens oder maximal 24 Monate andauert, sind die Fallzahlen und damit auch die Aufwendungen außerhalb der vorläufigen Unterbringung erst mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung eingetreten. Während Flüchtlinge mit einer Anerkennung nach der vorläufigen Unterbringung Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, verbleiben diejenigen Flüchtlinge, deren Verfahren negativ beschieden wurde, die eigentlich ausreisepflichtig sind und über eine Duldung verfügen, im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser Personenkreis wächst seit Jahren an. Die bisher zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land vereinbarte Kostenbeteiligung durch das Land kann mit dieser dynamischen Entwicklung derzeit nicht Schritt halten. Entsprechend steigt die Kostenbelastung der Stadt Pforzheim in diesem Bereich trotz der Kostenbeteiligung durch das Land weiter an.