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Kita-Beiträge – Berechnung des Einkommens

Geschwisterkindregelung und Einkommenshöchstbetrag

„Uns haben in den letzten Tagen zahlreiche Nachfragen zum neuen Kita-Beitragssystem erreicht, die wir alle ernst nehmen und auch individuell beantworten“, so Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn. Ein Großteil der Anfragen betrifft die Anwendung der Geschwisterkindregelung bei Familien mit höheren Einkommen. 


Schematische Darstellung Einkommensberechnung

  • Bruttojahreseinkommen
  • Abzüge (z. B. Werbungskosten) / Zuschläge (z. B. Beamte)
  • Ergibt berechnetes Jahreseinkommen
  • Abzug Geschwisterkinder
  • Ergibt maßgebliches Einkommen für die Beitragsberechnung -> maximal Höchstbetrag von 70.000 Euro


Aus der Darstellung lässt sich gut erkennen, dass sich der festgelegte Höchstbetrag auf das maßgebliche Einkommen bezieht, also auf den Betrag nach Abzug für Geschwisterkinder. Folgende Beispiele verdeutlichen diese Vorgehensweise, die in der Satzung der Stadt Pforzheim über die Erhebung von Kostenbeiträgen in städtischen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege festgelegt ist.


1.    Eine Familie mit einem Kind mit einem berechneten Jahreseinkommen von 90.000 Euro wird mit einem maßgeblichen Einkommen von 70.000 € (Höchstbetrag) veranschlagt. 

2.    Eine Familie mit zwei Kindern mit einem berechneten Jahreseinkommen von 90.000 Euro und Abschlag für das Geschwisterkind von in diesem Fall 11.250 Euro (12,5%), hat zunächst ein maßgebliche Einkommen von 78.250 Euro. Jedoch greift hier die Höchstbetragsregelung, weshalb ein maßgebliches Einkommen von 70.000 (Höchstbetrag) veranschlagt wird. 

3.    Eine Familie mit drei Kindern mit einem berechneten Jahreseinkommen von 90.000 Euro und Abschlag für zwei Geschwisterkinder von in diesem Fall 22.500 Euro (2 x 12,5%) wird mit einem maßgeblichen Einkommen von 67.500 Euro veranschlagt.  


Sozialbürgermeister Fillbrunn: „ Sollte die eine oder andere Familie mit mehreren Kindern und einem Einkommen von über 70.000 Euro im Jahr sich mit der Festsetzung des Höchstbeitrags einverstanden erklärt haben, in der Annahme, dass der Kinderabschlag noch nachträglich von den 70.000 Euro abgezogen würde, können diese selbstverständlich einen neuen bzw. korrigierten Antrag einreichen.“ 
 

Beitragssystem nach Leistungsfähigkeit
In diesem Zusammenhang verweist die Stadt Pforzheim noch einmal darauf, dass sich für all die Familien, die jetzt mit einem maßgeblichen Einkommen weniger als knapp 60.000 Euro veranschlagt werden, keine Verschlechterung, sondern in vielen Fällen eine teils deutliche Verbesserung ergibt. So muss auch obige Familie mit einem berechneten Jahreseinkommen von 90.000 Euro und 4 Kindern keinen höheren Beitrag als bisher zahlen. Lediglich Familien, deren maßgebliches Einkommen einen Betrag zwischen knapp unter 60.000 und 70.000 Euro ergibt, werden moderat höhere Beiträge zahlen müssen.