Die Ausweitung im Kita-Bereich umfasst konkret folgende Personengruppen:
Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigten bzw. die/der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort unabkömmlich sind
Aufnahmevoraussetzungen für die Notbetreuung in Kitas:
Die Notbetreuung soll in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte stattfinden. Damit ein Kind in die Notbetreuung aufgenommen werden kann, sind eine Anmeldung sowie eine Zusage der Kindertagesstätte notwendig.
Kinder können erst nach dem Vorliegen einer Zusage in die Kindertagesstätte gebracht werden. Um eine Notbetreuung ab Montag, 27. April, zu gewährleisten muss das Formular bis Donnerstag, 23. April, eingegangen sein. Bei einem späteren Eingang kann unter Umständen die erweiterte Notbetreuung erst nach dem 27. April beginnen.
Die Anmeldung zur Notbetreuung in städtischen Kindertagesstätten erfolgt über das Formular „Erweiterte Notbetreuung 27.04.2020“, welches auf der Homepage der Stadt Pforzheim zum Download bereit steht unter https://www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung/anmeldung-notfallbetreuung.html oder in den städtischen Kindertagesstätten bezogen werden kann. Bei Bedarf kann dieses postalisch versendet werden. Das ausgefüllte Formular sowie die mitgeltenden Unterlagen werfen Sie bitte bei der jeweiligen Kindertagesstätte oder der Abteilung Kindertagestätten in der Lindenstr. 2 in den Briefkasten. Eine weitere Möglichkeit ist die Weiterleitung via E-Mail an kita@stadt-pforzheim.de.
In den Einrichtungen der freien Träger erfolgt die Anmeldung ebenfalls über die Kindertagesstätten bzw. über den Träger.
Für die Notbetreuung in Kitas gilt, dass höchstens die Hälfte der genehmigten Plätze belegt werden dürfen. Für den Fall, dass mehr als die Hälfte der Kinder in einer Einrichtung die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen, wurden vom Land Kriterien vorgegeben, nach denen dann eine Priorisierung der Notbetreuung erfolgt. Demnach haben die Kinder in der Notbetreuung Vorrang, bei denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, sowie die Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist und Kinder von Alleinerziehenden. Falls notwendig können in Rücksprache mit der Kommune von Trägern darüber hinaus weitere Kriterien festgelegt werden.
Natürlich fallen für die Notbetreuung Kosten an. Die Stadt Pforzheim wird sich Anfang kommender Woche mit den Fraktionen des Gemeinderats abstimmen, in welcher Höhe und ab wann eine Kostenbeteiligung der Eltern erfolgen könnte.
Die Informationen zur Aufnahme und Anmeldung zur Notbetreuung in der Schule folgen am morgigen Donnerstag.