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Jugendschutz auch im Weihnachtstrubel - Verkauf an Minderjährige geht zurück

Amt für öffentliche Ordnung führt Testkäufe durch

Gerade in der Vorweihnachtszeit ist das Angebot an alkoholischen Getränken groß. Auf Adventsbasaren und auf Weihnachtsmärkten werden verschiedene Sorten Glühwein oder alkoholische Wintergetränke angeboten. Um in dieser Jahreszeit auf den Jugendschutz aufmerksam zu machen, führte das Amt für öffentliche Ordnung gemeinsam mit dem Haus des Jugendrechts Alkoholtestkäufe durch. Ein minderjähriger Auszubildender  der Stadt Pforzheim hat in über einem Dutzend Lebensmittel- und Getränkegeschäften, Imbissen und Tankstellenshops versucht, an hochprozentigen Wodka, an Jägermeister oder auch an Tabakwaren zu kommen. Meistens hat das Verkaufspersonal richtig reagiert und nach dem Alter oder dem Ausweis des Käufers gefragt. Der Auszubildende antwortete wahrheitsgemäß mit seinem richtigen Alter und der Verkauf der Alkoholika wurde folgerichtig abgelehnt. Allerdings wurden auch in fünf Fällen Alkoholika oder Tabakwaren ohne weitere Prüfung verkauft, in einem Fall verrechnete sich die Verkäuferin und ging bei der Prüfung des Ausweises von Volljährigkeit aus.

Zu Beginn der Testkäufe im Jahr 2012 lag die Quote der unerlaubten Alkohol- oder Tabakverkäufe an Minderjährige bei fünfzig bis teilweise knapp sechzig Prozent. Die Verstöße haben sich über die Jahre reduziert. Es zeigt sich immer wieder, dass das Verkaufspersonal intensiv geschult ist und die Kassen in den Läden exakte Hinweise auf Verkausverbote und Altersgrenzen anzeigen. Vor allem bei den großen Handelsketten leuchten Warnhinweise an den Kassen auf, die den Altersabgleich erheblich erleichtern. Bei den aktuellen Testkäufen wurde in mehr als einem Drittel der Fälle der Jugendschutz nicht beachtet. Das Amt für öffentliche Ordnung wird deshalb auch weiterhin Testkäufe durchführen.