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Informationen für die Europa,- Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen am 26. Mai

Für die Gemeinderatswahl hat jeder Wähler 40 Stimmen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese abzugeben:

In den letzten Tagen wurden die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl zugestellt. Diese können Zuhause gekennzeichnet und am Wahltag mit ins Wahllokal genommen werden. Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler Stimmzettelumschläge, in die sie dann ihre Stimmzettel stecken und in die Wahlurne werfen können. Auch die Wahlberechtigten, die bereits eine Briefwahl beantragt und Wahlunterlagen erhalten haben, bekommen nochmals Stimmzettel zugestellt. Dies ist organisatorisch nicht anders möglich.

Für die Gemeinderatswahl hat jeder Wähler 40 Stimmen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese abzugeben:

- Es wird einer der 13 Einzelstimmzettel ganz unverändert in den Stimmzettelumschlag gesteckt. Dann erhält jede/r auf diesem Einzelstimmzettel aufgeführte Bewerberin oder Bewerber eine Stimme.

- Ein Einzelstimmzettel wird im Ganzen gekennzeichnet; beispielsweise durch ein Kreuz neben dem Namen der Partei/Wählervereinigung. Auch dann erhält jede/r Bewerberin oder Bewerber dieser Partei/Wählervereinigung eine Stimme.

Kumulieren: Einzelnen Bewerbern können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Die Gesamtstimmenzahl von 40 Stimmen darf jedoch nicht überschritten werden.

Panaschieren: Ein/e Bewerberin oder Bewerber eines Wahlvorschlages kann auf den Stimmzettel eines anderen Wahlvorschlages durch Eintragung in die freien Zeilen übernommen werden. Oder die Bewerber, die Stimmen erhalten sollen, werden auf den jeweiligen Einzelstimmzettel gekennzeichnet.

Gemeinsam mit dem Stimmzettel wurde auch ein Merkblatt mitgeschickt, in dem die verschiedenen Möglichkeiten der Stimmabgabe nochmals genau erläutert werden.

Die Stimmzettel für die Europawahl werden erst im Wahllokal ausgehändigt. Nach der Kennzeichnung in der Wahlkabine werden diese ohne Stimmzettelumschlag in die Urne eingeworfen. Bei der Europawahl hat jede/r Wähler/in eine Stimme. Bei den Stimmzetteln für die Europawahl ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Dies ist bei allen Stimmzetteln einheitlich und dient als Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte, damit der Stimmzettel in eine Stimmzettelschablone eingelegt werden kann. Diese Stimmzettelschablone kann bei Bedarf beim Blinden- und Sehbehindertenverband angefordert werden.

Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahl können noch bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Dieser kann ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag per Post, per Fax (Nr. 39 2801) oder Mail an das Wahlamt (buergercentrum@stadt-pforzheim.de) gesandt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich und empfehlenswert, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Lichthof des Alten Rathauses und hat in dieser Woche von Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 16 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Briefwahlantrag kann auch online gestellt werden. Über www.pforzheim.de gelangen Sie zu den entsprechenden Informationen.

Die Wahlbriefe (rot für die Europawahl und gelb für die Kommunal- und Ortschaftsratswahl) müssen bis spätestens Sonntag, 26. Mai, 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Die Briefwähler müssen also darauf achten, die Unterlagen rechtzeitig wieder an das Wahlamt zurückzuschicken.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in dem Wahllokal, in dem er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, zur Wahl gehen. Ob und in welchem Wahllokal Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie beim Wahlamt erfragen (Entweder per E-Mail: buergercentrum(at)pforzheim.de oder telefonisch unter: (07231) - 39 1115, 39 1116, 39 1316, 39 3024, 39 2875).

Das Wahllokal für den Wahlbezirk 00104 ist für diese Wahl nicht im Haus am Kappelhof, sondern in der Insel-Werkrealschule.

Im Stadtgebiet Pforzheim wird vom Statistischen Landesamt für die Europawahl in zwei Wahlbezirken eine so genannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt, nämlich im Wahlbezirk 407 im Reuchlinhaus und im 809 in der Nordstadtschule.

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, beispielsweise über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen. In den genannten Wahlbezirken werden amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppen verwendet. So können Daten über die Stimmabgabe der Wähler für die einzelnen Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen ermittelt werden. Bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Im Wahlbezirk 804 in der Nordstadtschule führt infratest dimap eine Nachwahlbefragung durch. Das heißt Wählerinnen und Wähler werden nach der Stimmabgabe gebeten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.

Am Wahlabend wird ausschließlich das Ergebnis der Europawahl ermittelt. Die Auszählung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl findet am 27. und gegebenenfalls am 28. Mai in den Verwaltungsgebäuden in der Innenstadt statt. Aus diesem Grund sind die städtischen Dienststellen für den regulären Kundenkontakt geschlossen. Am Wahltag sind im Stadtgebiet Pforzheim nahezu 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz.