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Gutachterausschuss veröffentlicht Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuer

Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2022

Der Gutachterausschuss der Stadt Pforzheim hat die Bodenrichtwerte nach § 196 Baugesetzbuch zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Im landesweiten Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ sind die knapp 300 Bodenrichtwertzonen in Pforzheim mit ihrem Bodenrichtwert und den wertrelevanten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks veröffentlicht.

Der Gutachterausschuss hat in diesem Jahr zusätzlich zum sonst zweijährigen Turnus die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 der neuen Grundsteuer 2025 ermittelt. Rechtzeitig zum Beginn der Abgabe der Feststellungserklärung zur Grundsteuer B ab dem 1. Juli können die Grundstückseigentümer in Pforzheim die Bodenrichtwerte abrufen. Sie werden zusammen mit der Grundstücksfläche über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de ab 1. Juli kostenlos bereitgestellt. In der dort verlinkten Online-Bodenrichtwertkarte können einzelne Grundstücke über die Adresse bzw. über die Angabe von Ort, Gemarkung und Flurstücksnummer aufgerufen werden. Bodenrichtwerte und Flächenangaben werden angezeigt und können über ein PDF-Dokument ausgedruckt werden.

Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten und zum Gutachterausschuss unter www.pforzheim.de/gutachterausschuss bzw. zur neuen Grundsteuer unter www.grundsteuer-bw.de.