Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat der Bund gemeinsam mit den Ländern ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Darin wird deutlich, dass das öffentliche Leben wieder heruntergefahren wird. Demnach müssen Gastronomiebetriebe, Kultur- sowie Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Von der Schließung betroffen sind ab dem 2. November auch die folgenden städtischen Einrichtungen:
Schließung der Rathäuser: So sind ab kommenden Montag, 2. November alle Verwaltungsgebäude wieder grundsätzlich geschlossen. Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürgern können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Unter https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/corona-virus/verwaltung.html finden Bürgerinnen und Bürger alle relevanten Informationen, die für eine Terminvereinbarung erforderlich sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl für das Bürgercentrum als auch für das Staatsangehörigkeitswesen eine Online-Terminvergabe möglich ist.
Wildpark Pforzheim: Nach der Landesverordnung steht eine bloße Besucherreduzierung nicht zur Debatte. Der Wildpark muss schließen. Nachdem die neuen Coronavorgaben des Bundes veröffentlicht wurden, liefen das Onlineticketportal und die Telefone im Wildpark heiß. Der Drang der Familien bis zum Teillockdown noch mit den Kindern etwas an der frischen Luft zu unternehmen, scheint enorm zu sein. Bis Sonntagabend sind sämtliche Onlinetickets (1200 Stück pro Tag) bereits vergeben. Damit sind seit Anfang Juni weit mehr als 100.000 Tickets über das Onlineportal gelöst worden.
Städtische Museen: Sämtliche Museen der Stadt Pforzheim sind ab dem 2. November bis auf weiteres geschlossen. Das Kulturamt hat in den letzten Wochen und Monaten innovative Digitalformate entwickelt. Für die anstehenden Ausstellungen sind ebenfalls Digitalformate in der Planung. Auf der Webseite www.pforzheim.de/kulturdigital können die Beiträge abgerufen werden.
Theater Pforzheim: Das Theater Pforzheim ist ab dem 2. November geschlossen.
Stadtbibliothek: Hier muss die Verordnung des Landes abgewartet werden.
Tourist-Information: Die Kolleginnen sind von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr telefonisch unter 07231 39-3700 oder per E-Mail unter tourist-info@ws-pforzheim.de erreichbar.
Bäder: Das Hallenbad Eutingen wird für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen. In den Hallenbädern Eutingen, Fritz-Erler-Bad und im Konrad-Adenauer-Bad kann kein Vereinsschwimmen mehr stattfinden. Dies gilt voraussichtlich bis zum 30. November. Die Vereine wurden bereits hiervon unterrichtet. Beim Schulschwimmen muss die Verordnung des Landes abgewartet werden.
Eine Ausnahme ist die Kraftfahrzeugzulassungsstelle der Stadt Pforzheim. Dieser Bereich bleibt bis auf weiteres zu den geltenden Besuchszeiten geöffnet. Zur Sicherstellung der Mindestabstände muss der Wartebereich jedoch weiterhin ins Freie verlegt werden.
Bitte besuchen Sie die Zulassungsbehörde und das Bürgercentrum nur, wenn Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erfordert – und wenn Sie selbst keine Corona-Symptome zeigen. Vorsprachen sind nur von Einzelpersonen möglich. Begleitpersonen können nicht mit vorsprechen.
Das Service-Center Abfallwirtschaft bleibt ebenfalls zu den geltenden Besucherzeiten, donnerstags von 7.30 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Das coronabedingte Sicherheitskonzept der Abfallwirtschaft sieht vor, dass maximal zwei Einzelpersonen gleichzeitig der Zutritt zum Kundencenter gestattet wird.
Sollte die Verordnung des Landes am Wochenende vorliegen, wird das Rathaus auf der Homepage www.pforzheim.de informieren. Zusätzlich wird am Sonntag, 1. November zwischen 10 und 14 Uhr eine Hotline unter 39-3339 angeboten. Parallel können Fragen unter corona[at]pforzheim.de gestellt werden. Wir bemühen uns, zeitnah Ihre Fragen zu beantworten. Dafür stehen uns im Hintergrund Fachleute der Verwaltung zur Verfügung. Bei Fragen rund um das Thema Gesundheit müssen wir allerdings auf das Gesundheitsamt verweisen. Nur dort ist die entsprechende Kompetenz angesiedelt.
Wichtig: Einige Fragen können bis zum Montag nicht mit letzter Bestimmtheit beantwortet werden. Das liegt daran, dass die Verordnung des Landes Baden- Württemberg zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes noch nicht vorlag. Erst wenn die Verordnung vorliegt, kann sie mit der derzeit gültigen Allgemeinverfügung abgeglichen werden. In einem weiteren Schritt können dann die konkreten Details – vermutlich im Verlauf des Montags – bekanntgegeben werden.