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Alternatives Arbeitsangebot für Menschen mit Behinderung

Wahlrecht bei der Teilhabe am Arbeitsleben

Der Verein miteinanderleben e.V. hat in enger Kooperation mit der Stadt Pforzheim für Menschen mit Behinderungen ein alternatives Angebot  zu den vorhanden Werkstätten entwickelt. „Ich freue mich, dass Menschen mit Behinderung durch das neue Arbeitsangebot eine echte Wahlmöglichkeit bekommen. Trotz des Werkstattcharakters finden die Tätigkeiten in einem arbeitsmarktnahen Umfeld statt, sodass realistische Chancen auf eine Eingliederung ins Arbeitsleben geschaffen werden“ so Bürgemeister Frank Fillbrunn. Der Enzkreis schließt sich diesem Angebot an, das Ende September 2019 an den Start geht. „Auch wir begrüßen die Erweiterung des Angebotssprektrums, das mit einem bewährten Partner umgesetzt wird“ betont Sozialdezernentin Katja Kreeb.

„Wir bieten 12 Arbeitsplätze im Bereich von Sortierarbeiten an, die für den Recyclingbereich von Legosteinen und Haushaltswaren bestimmt sind“ berichtet Norbert Bogner von dem neuen Angebot. Personen, die bisher auf die Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für Menschen mit Behinderung angewiesen waren, können sich nach vorheriger Abstimmung mit der Eingliederungshilfe der Stadt Pforzheim oder des Enzkreises, bei miteinanderleben e.V. bewerben. Das Angebot eignet sich insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Bislang wurde das Beschäftigungsangebot für Menschen mit Behinderung auf anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) konzentriert. Seit 2018 eröffnet das Bundesteilhabegesetz (BTHG) weitere Wahlmöglichkeiten für diesen Personenkreis.

Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt haben Menschen mit Behinderung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht beziehungsweise noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können und trotzdem eine – wenn auch geringe - wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung erbringen können. Die nun gesetzlich verankerte Alternative besteht darin, dass Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Leistungen nicht nur in einer Werkstatt, sondern auch außerhalb in Anspruch nehmen können.

Bislang haben hohe bürokratische Hürden potentielle Leistungsanbieter landesweit abgeschreckt und damit verhindert, dass diese Alternative in die Realität umgesetzt wird. Auch in der Region ließ sich bislang kein Anbieter finden, der eine andere Leistung als die WfbM bereitstellt. Ein Anbieter muss die gleichen qualitativen Voraussetzungen schaffen wie sie bei einer WfbM bestehen: Menschen mit Behinderung haben hier dieselben Rechte und Qualitätsansprüche, die auch in einer Werkstatt bestehen. Pforzheim und der Enzkreis nehmen in der Hinsicht eine Vorreiterolle ein: bisher ist es erst drei Regionen in Baden-Württemberg gelungen, das Angebot eines anderen Leistungsanbieters zu realisieren.