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Allgemeines Versammlungsverbot am 23. Februar 2021

Jahrestag der Zerstörung Pforzheims

„Wegen des aktuellen Infektionsgeschehens streben wir für den diesjährigen 23. Februar ein allgemeines Demonstrationsverbot an“, erklärt Oberbürgermeister Peter Boch. Landesweit und auch in Pforzheim sei die Zahl der Neuinfektionen zwar zwischenzeitlich deutlich gesunken, „allerdings breiten sich auch in unserer Region die mutierten Varianten des Virus aus, die als sehr viel ansteckender gelten als die ursprüngliche Variante“, so Peter Boch weiter. Dies bereite ihm allergrößte Sorge und berge ein erhebliches Risiko für ein erneutes Aufflammen der Infektionszahlen, „wenn wir jetzt nicht vorsichtig und wachsam bleiben.“

Der Rathauschef verteidigt diese geplante Maßnahme mit den Erfahrungen der letzten Jahre. Im Bereich des Wartbergs kommen regelmäßig mehrere hundert Menschen aus den verschiedensten Regionen Baden-Württembergs auf engstem Raum zusammen. „Selbst bei bestem Willen aller Veranstalter kann niemand sicherstellen, dass bei dem auch in diesem Jahr erwarteten Großgeschehen die erforderlichen Mindestabstände jederzeit eingehalten werden.“ Der Oberbürgermeister hat vergangene Woche sowohl den „Arbeitskreis 23. Februar“, bestehend aus den gesellschaftlichen, religiösen, kulturellen und politischen Akteuren, als auch die Mitglieder des Gemeinderats über die aktuellen Planungen vorab informiert. Die Stadt Pforzheim wird ihr eigenes Programm zum Gedenktag aufgrund der Corona-Pandemie ebenfalls größtenteils in den virtuellen Raum verlagern.

Erst am 9. Februar wurde eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW und der Humbold-Universität Berlin in der Presse veröffentlicht, die zwei Versammlungen in Leipzig und Berlin als sogenannte Superspreading-Events ausgemacht hat. Laut der Studie seien die 7-Tages-Inzidenzen in Landkreisen, aus denen Busunternehmen Fahrten zu den Großdemos angeboten hatten, im Anschluss an die Kundgebungen stark angestiegen. Die untersuchten Großdemos sind zwar nicht mit den Versammlungen in Pforzheim zu vergleichen, aber auch hier kommen regelmäßig viele Personen auf engstem Raum und ohne ausreichenden Abstand zusammen. Die Anfahrt der Versammlungsteilnehmer erfolgt zudem meist in größeren Gruppen mit dem öffentlichen Nahverkehr.

Die Entscheidung, ein solches Versammlungsverbot anzustreben, sei auch vor dem Hintergrund der aktuellen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und dem darin gefassten Beschluss, den Lockdown zu verlängern, getroffen worden, so Boch weiter. Virologen und Politiker sind sich einig darin, dass mit einer zu frühen Lockerung die Gefahr einer dritten Pandemiewelle riskiert werden würde. „Diese Entscheidung dient dem Schutz der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch dem Schutz der eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten“, ist dem Oberbürgermeister wichtig.